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„Winterzauber & Bewegung“ in der Ferienbetreuung der GBS

In den Winterferien fand eine viertägige Ferienbetreuung unter dem Motto „Winterzauber und Bewegung in der Turnhalle“ statt. An allen vier Betreuungstagen wurde mit viel Freude gebastelt, gebacken und gespielt.
Die Fotos zeigen unter anderem die tollen Ergebnisse beim Herstellen von Kekshäusern sowie beim Basteln von Schneeflocken.
Neben den kreativen Angeboten gab es immer wieder fröhliche Gruppenspiele, sowohl draußen als auch in der Turnhalle. Dort mussten die Kinder besonders gut aufpassen, damit das Krokodil nicht zuschnappt. Und als wäre das nicht schon spannend genug, wurden am Ende eines Tages sogar Werwölfe in der Pausenhalle gesichtet.
Keine Sorge, natürlich handelte es sich dabei um Spiele 😊
Alle Tage waren geprägt von Bewegung, Fantasie, Teamgeist und ganz viel Spaß.

Organisatorisches

Sie haben die Möglichkeit bei uns Ferienwochen zu buchen. Diese müssen zuvor im Schulbüro angemeldet worden sein. Eine gebuchte Ferienwoche umfasst 5 zusammenhängende Betreuungstage. Es können bis zu 12 Ferienwochen innerhalb der Hamburger Ferien gebucht werden.

Eine dieser 12 Ferienwochen kann eine sogenannte „Sockelwoche“ sein. Diese umfasst 6 einzeln verteilbare Betreuungstage während der Hamburger Schulferien. Das bietet sich für einzelne Ferientage (Brückentage) an.

Grundsätzlich kann die Ferienbetreuung auch für Kinder gebucht werden, die außerhalb der Ferien nicht an der GBS teilnehmen.

Alle Ferienwochen sind auch mit Randzeiten (Früh- und Spätbetreuung) buchbar.

Um die Essensan- und abmeldung während der Ferien kümmert sich die GBS-Leitung.

Wir schreiben zur Ferienabfrage nur die Familien persönlich an, die bereits behördlich Ferienwochen gebucht haben. Alle anderen müssen bitte selbst an die Abgabefristen der Ferienbuchung denken.

Haben Sie bei uns eine Ferienbetreuung gebucht, so ist das Betreuungsentgelt auch zu entrichten, wenn die Ferienbetreuung nicht in Anspruch genommen wird.

Nicht in anspruchgenommene Ferienwochen können, gemäß der Hamburger Schulbehörde, bis zum 31.03. des jeweiligen Schuljahres wieder zurückgebucht werden. Hierfür wird Ihnen dann die Differenz durch die Behörde gutgeschrieben.

Entsprechende Formulare zur Anmeldung an den Ganztag und die Ferien finden Sie hier: Anmeldung zum Ganztag